# NeuFöG (Neugründungs-Förderungsgesetz)

> Quelle: https://print-on-demand.online/glossar/neufoeg

Von Miro Flemke, Geschäftsführer · Shop & Marketing bei Flemke & Pätkau

Aktualisiert: 2026-09-02

**Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) befreit Neugründer in Österreich von
einer Reihe von Abgaben rund um die Gewerbeanmeldung: Bundesverwaltungsabgabe,
Stempel- und Gerichtsgebühren sowie die Grundumlage der Wirtschaftskammer im
ersten Jahr. Die Befreiung muss vor der Anmeldung beantragt werden — wer erst
anmeldet und dann fragt, zahlt.**

# NeuFöG (Neugründungs-Förderungsgesetz)

Das **Neugründungs-Förderungsgesetz** ist eine österreichische Regelung, die den Start in die Selbständigkeit von Abgaben befreit. Für Print-on-Demand-Gründer ist sie der Grund, warum die [Gewerbeanmeldung](/ratgeber/print-on-demand-oesterreich-gewerbe) am Ende nichts kostet.

## Was befreit wird

- Bundesverwaltungsabgaben für die Gewerbeanmeldung
- Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben auf Anträge und Beilagen
- Gerichtsgebühren für Eintragungen ins Firmenbuch
- die [WKO-Grundumlage](/glossar/wko-grundumlage) im ersten Jahr
- unter Umständen Lohnnebenkosten für die ersten Mitarbeitenden

## Wer sie bekommt

Voraussetzung ist eine echte **Neugründung**: Es muss erstmals eine betriebliche Struktur entstehen, und die gründende Person darf sich in den letzten fünf Jahren nicht in vergleichbarer Weise selbständig betätigt haben.

Nicht begünstigt sind bloße Umgründungen, Rechtsformwechsel oder die Übernahme eines bestehenden Betriebs.

## Der Zeitpunkt entscheidet

Die Befreiung wirkt **nicht rückwirkend**. Du brauchst die Bestätigung, bevor du die Gewerbeanmeldung durchführst — sonst werden die Gebühren fällig und bleiben es.

Die Bestätigung stellt die Wirtschaftskammer aus, in der Regel direkt im Gründungsberatungsgespräch. Das Gespräch ist ohnehin sinnvoll, weil dort auch die [SVS-Pflichten](/ratgeber/print-on-demand-oesterreich-sozialversicherung) zur Sprache kommen.

## Was NeuFöG nicht tut

Es befreit dich **nicht** von den laufenden Sozialversicherungsbeiträgen. Das ist der größte Kostenblock im ersten Jahr — und der einzige, den NeuFöG nicht abdeckt.

## Häufige Fragen

### Wer bekommt die NeuFöG-Befreiung?

Wer erstmals eine betriebliche Struktur schafft und in den letzten fünf Jahren nicht in vergleichbarer Weise selbständig tätig war. Ein reiner Wechsel der Rechtsform oder eine Betriebsübernahme zählt nicht als Neugründung.

### Wo beantrage ich sie?

Bei der Wirtschaftskammer, üblicherweise im Gründungsberatungsgespräch. Du erhältst eine Bestätigung, die du bei der Gewerbeanmeldung vorlegst.

## Weiterführend

- [WKO-Grundumlage](https://print-on-demand.online/glossar/wko-grundumlage) (Glossar)
- [Gewerbe anmelden für Print on Demand in Österreich](https://print-on-demand.online/ratgeber/print-on-demand-oesterreich-gewerbe) (Ratgeber)
- [SVS-Beiträge bei Print on Demand in Österreich](https://print-on-demand.online/ratgeber/print-on-demand-oesterreich-sozialversicherung) (Ratgeber)
- [Steuern und Marge bei Print on Demand in Österreich](https://print-on-demand.online/ratgeber/print-on-demand-oesterreich-steuern) (Ratgeber)
