Glossar
Einfuhrsteuer
Von Miro Flemke, Geschäftsführer · Shop & Marketing · Flemke & Pätkau
Aktualisiert am 02. September 2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Einfuhrsteuer ist die Mehrwertsteuer, die bei der Einfuhr von Waren in die Schweiz anfällt. Sie wird erst erhoben, wenn der Steuerbetrag CHF 5 erreicht — beim Normalsatz von 8,1 Prozent entspricht das rund CHF 62 Warenwert inklusive Transportkosten.
Die Einfuhrsteuer ist die schweizerische Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren. Sie ersetzt bei Importen die Steuer, die bei einem Kauf im Inland angefallen wäre — die Ware wird dadurch steuerlich gleichgestellt.
Die Freigrenze
Erhoben wird erst, wenn der Steuerbetrag CHF 5 erreicht. Das ist keine Wertgrenze, sondern eine Betragsgrenze: Beim Normalsatz von 8,1 Prozent liegt die entsprechende Warenwertgrenze bei rund CHF 62, bei reduziert besteuerten Waren höher.
Für bedruckte Textilien gilt der Normalsatz.
Bemessungsgrundlage
Berechnet wird die Steuer auf Warenwert plus Transportkosten plus etwaige Zölle — nicht nur auf den Warenwert. Ein hoher Versandpreis kann eine Sendung also über die Freigrenze schieben, obwohl die Ware selbst darunter liegt.
Was zusätzlich anfällt
Neben der Steuer erhebt der Zusteller eine Verzollungsgebühr für die Abwicklung. Sie ist unabhängig vom Warenwert und übersteigt bei kleinen Sendungen oft die Steuer selbst — für den Empfänger ist sie der spürbarere Posten.
Wer sie zahlt
Standardmäßig der Empfänger, bei der Zustellung. Händler können sie mit verzolltem Versand (DDP) vorab übernehmen; dann zahlt der Kunde nur den Shop-Preis. Was das für die Kalkulation bedeutet, steht unter Zoll und Einfuhr in die Schweiz.
Geschrieben von

Miro Flemke
Geschäftsführer · Shop & Marketing · Flemke & Pätkau
Baut seit Jahren Print-on-Demand-Shops und Modemarken auf und verantwortet bei Flemke & Pätkau Shop-Aufbau und Marketing.
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