Zoll und Einfuhr in die Schweiz
Wann dein Kunde an der Grenze zahlt — und wie du es ihm vorher sagst.
Von Miro Flemke, Geschäftsführer · Shop & Marketing · Flemke & Pätkau
Aktualisiert am 02. September 2026 · 2 Min. Lesezeit
Die Schweiz erhebt Einfuhrsteuer erst, wenn der Steuerbetrag CHF 5 erreicht — beim Normalsatz von 8,1 Prozent also ab rund CHF 62 Warenwert. Darunter kommt die Sendung ohne Zusatzkosten an. Darüber zahlt dein Kunde Einfuhrsteuer plus eine Verzollungsgebühr des Zustellers, die oft höher ist als die Steuer selbst.

Die Freigrenze ist keine Wertgrenze
Der häufigste Irrtum: Es gebe eine feste Wertgrenze, unter der Sendungen zollfrei bleiben. Tatsächlich knüpft die Schweiz an den Steuerbetrag an. Liegt er unter CHF 5, wird nichts erhoben.
Beim Normalsatz von 8,1 Prozent ergibt das eine Warenwertgrenze von rund CHF 62. Bei reduziert besteuerten Waren liegt sie höher — für bedruckte Textilien gilt der Normalsatz.
Wichtig: Zur Bemessungsgrundlage zählen Warenwert plus Transportkosten. Ein Shirt für CHF 55 mit CHF 10 Versand liegt bereits darüber.
Was das für einen Shirt-Shop bedeutet
| Bestellung | Warenwert | Steuerbetrag | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 1 Shirt | rund CHF 33 | rund CHF 2.70 | frei |
| 2 Shirts | rund CHF 67 | rund CHF 5.40 | wird erhoben |
Zwischen einer und zwei Bestellungen liegt also nicht nur ein Preisunterschied, sondern eine Steuerschwelle. Und weil die Verzollungsgebühr des Zustellers dazukommt — je nach Anbieter ein zweistelliger Frankenbetrag —, kann die Nachzahlung schnell den Preis des zweiten Shirts erreichen.
Der teuerste Fehler: den Kunden überraschen
Wer nicht weiß, dass eine Nachzahlung kommt, empfindet sie als versteckte Kosten. Die häufigste Reaktion ist die Annahmeverweigerung — und bei Print on Demand ist die zurückgehende Ware praktisch wertlos, weil du kein Lager hast, in das sie zurückkönnte.
Deshalb gehört der Hinweis vor den Kauf, nicht in die Versandbestätigung:
- ein Satz im Checkout, sobald eine Schweizer Adresse erkannt wird
- eine Zeile auf der Versandseite
- idealerweise die konkrete Größenordnung, nicht nur „es können Gebühren anfallen"
Drei Wege, damit umzugehen
Unter der Grenze bleiben. Wenn dein Sortiment im Bereich um CHF 30 bis 40 liegt, bleiben Einzelbestellungen automatisch frei. Das steht im Widerspruch zum Warenkorb-Hebel, den du im Inland nutzt — für die Schweiz ist die Einzelsendung oft die sauberere Lösung.
Verzollt liefern (DDP). Du übernimmst Einfuhrsteuer und Verzollung, der Kunde zahlt nur den Shop-Preis. Das kostet dich Marge, ist aber die beste Kundenerfahrung und verhindert Retouren. Rechne die Kosten in den Preis ein, statt sie zu schlucken.
Transparent den Kunden zahlen lassen. Der übliche Weg beim Direktversand: Der Kunde trägt die Gebühren, weiß es aber vorher. Wichtig ist dabei nur, dass „vorher" wirklich vor dem Kaufabschluss liegt.
Ab CHF 100.000 ändert sich alles
Erreichst du CHF 100.000 Jahresumsatz aus Kleinsendungen in die Schweiz, greift die Versandhandelsregelung: Deine Lieferungen gelten dann als Inlandlieferungen, du berechnest Schweizer Mehrwertsteuer und führst sie ab. Für deine Kunden ist das ein Gewinn — an der Grenze passiert dann nichts mehr.
Was das für deine Kalkulation heißt, steht unter Kosten und Marge beim Verkauf in die Schweiz.
„Die Freigrenze ist kein Wert, den du im Shop siehst. Sie entscheidet trotzdem darüber, ob dein Kunde die Sendung annimmt.“
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Freigrenze genau?
Sie ist keine Wertgrenze, sondern eine Steuerbetragsgrenze: Unter CHF 5 Steuer wird nicht erhoben. Bei 8,1 Prozent Normalsatz entspricht das rund CHF 62 Warenwert, bei reduziert besteuerten Waren entsprechend mehr.
Zählt der Versand zum Warenwert?
Ja. Die Einfuhrsteuer wird auf Warenwert plus Transportkosten plus etwaige Zölle berechnet. Ein hoher Versandpreis kann eine Sendung also über die Grenze schieben.
Kann ich die Gebühren für den Kunden übernehmen?
Ja, das nennt sich verzollter Versand (DDP). Der Kunde zahlt dann nur den Shop-Preis, du trägst Einfuhrsteuer und Verzollung. Das kostet Marge, verhindert aber Annahmeverweigerungen.
Fällt zusätzlich Zoll an?
Bei Textilien in kleinen Mengen meist nur ein geringer Betrag oder gar keiner. Der spürbare Posten ist die Einfuhrsteuer plus die Verzollungsgebühr des Zustellers.
Geschrieben von

Miro Flemke
Geschäftsführer · Shop & Marketing · Flemke & Pätkau
Baut seit Jahren Print-on-Demand-Shops und Modemarken auf und verantwortet bei Flemke & Pätkau Shop-Aufbau und Marketing.
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