Gewerbe anmelden für Print on Demand in Österreich

Die Anmeldung dauert Minuten und ist mit NeuFöG kostenlos. Wichtig ist, was danach automatisch passiert.

Themenübersicht: Print on Demand in Österreich starten
Miro Flemke

Von Miro Flemke, Geschäftsführer · Shop & Marketing · Flemke & Pätkau

Aktualisiert am 02. September 2026 · 2 Min. Lesezeit

Der Handel mit eigenen Print-on-Demand-Produkten ist in Österreich ein freies Gewerbe: Du meldest es ohne Befähigungsnachweis online über GISA an. Mit der Befreiung nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz kostet die Anmeldung nichts. Automatisch damit verbunden sind die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer und die Pflichtversicherung bei der SVS.

Gewerbe anmelden für Print on Demand in Österreich

Gewerbe anmelden für Print on Demand in Österreich

Wer in Österreich regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkauft, braucht eine Gewerbeberechtigung. Für Print on Demand ist das unkompliziert — der Handel mit eigenen Produkten fällt unter die freien Gewerbe.

Frei heißt: ohne Nachweis

Österreich unterscheidet zwischen reglementierten und freien Gewerben. Reglementierte verlangen einen Befähigungsnachweis — eine Ausbildung, eine Prüfung, einschlägige Praxis. Freie Gewerbe verlangen nichts davon.

Der Handel mit Waren gehört zu den freien Gewerben. Du musst also weder Textilkenntnisse noch eine kaufmännische Ausbildung nachweisen. Es genügt, dass du eigenberechtigt bist und kein Ausschlussgrund vorliegt.

So läuft die Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA), entweder online oder persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Online dauert es bei einem freien Gewerbe wenige Minuten.

Was du brauchst:

  • Ausweis und Meldebestätigung
  • die genaue Bezeichnung des Gewerbes aus der Liste der freien Gewerbe
  • den Standort deines Gewerbes (die eigene Wohnadresse genügt)
  • bei Nicht-EU-Staatsangehörigen zusätzlich einen entsprechenden Aufenthaltstitel

Die Gewerbeberechtigung entsteht mit der Anmeldung — du darfst also sofort loslegen und musst keinen Bescheid abwarten.

NeuFöG: das Geld, das du liegen lässt, wenn du es vergisst

Das Neugründungs-Förderungsgesetz befreit Neugründer von einer Reihe von Abgaben: Bundesverwaltungsabgabe, Stempelgebühren, Gerichtsgebühren — und der WKO-Grundumlage im ersten Jahr.

Der wichtige Punkt: Du musst die Befreiung vor der Anmeldung beantragen. Die Bestätigung holst du dir bei der Wirtschaftskammer, üblicherweise im selben Beratungsgespräch. Wer erst anmeldet und dann fragt, zahlt.

Was mit der Anmeldung automatisch passiert

Hier liegt der eigentliche Unterschied zu Deutschland. Zwei Dinge passieren ohne dein Zutun:

Wirtschaftskammer. Du wirst Pflichtmitglied. Die Grundumlage liegt je nach Fachgruppe meist zwischen 85 und 150 Euro im Jahr und wird ab dem zweiten Jahr fällig.

Sozialversicherung. Die SVS erfährt von deiner Anmeldung und versichert dich pflichtweise. Das ist der Posten, der den Start in Österreich teurer macht als in Deutschland — und der, bei dem sich am meisten sparen lässt, wenn man die Ausnahmeregelung kennt. Wie das geht, steht auf der SVS-Seite.

Und das Finanzamt?

Nach der Gewerbeanmeldung meldest du dich beim Finanzamt und bekommst eine Steuernummer. Dabei gibst du eine Umsatzprognose ab und entscheidest, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst.

Diese Entscheidung solltest du nicht nebenbei treffen — sie bindet dich, wenn du auf die Regelung verzichtest, für fünf Jahre. Was dafür und dagegen spricht, steht auf der Steuerseite.

Der Vergleich zu Deutschland

ÖsterreichDeutschland
Anmeldung beiGISAGewerbeamt der Gemeinde
Kostenmit NeuFöG 0 €rund 20–60 €
KammerWKO, PflichtIHK, Pflicht (Beitragsbefreiung für Kleine)
SozialversicherungSVS ab Anmeldungkeine automatische Pflicht

Unterm Strich: Die Anmeldung selbst ist in Österreich einfacher und billiger. Die laufenden Pflichten danach sind es nicht.

Wie der Ablauf in Deutschland aussieht, steht in Gewerbe anmelden für Print on Demand.

Die Anmeldung ist der einfachste Teil. Die Folgen der Anmeldung sind der Teil, den man vorher verstehen sollte.

Miro Flemke, Geschäftsführer · Shop & Marketing, Flemke & Pätkau

Häufige Fragen

Welches Gewerbe muss ich anmelden?

Ein freies Handelsgewerbe. Der Handel mit Waren ist in Österreich nicht reglementiert, du brauchst also weder Ausbildung noch Befähigungsnachweis. Bei der Anmeldung im GISA wählst du den passenden Wortlaut aus der Liste der freien Gewerbe.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Mit NeuFöG-Befreiung nichts. Ohne Befreiung fallen Bundesverwaltungsabgabe und Stempelgebühren an. Die Befreiung musst du vor der Anmeldung bei der Wirtschaftskammer bestätigen lassen.

Muss ich der Wirtschaftskammer beitreten?

Du trittst nicht bei, du wirst automatisch Mitglied. Die Pflichtmitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben und beginnt mit der Gewerbeanmeldung. Im ersten Jahr entfällt die Grundumlage über NeuFöG.

Reicht ein Gewerbe auch für einen Nebenerwerb?

Ja. Ein Gewerbe im Nebenerwerb ist derselbe Vorgang. Relevant wird der Unterschied erst bei der Sozialversicherung, weil eine bestehende Anstellung die Beitragspflicht beeinflusst.

Geschrieben von

Miro Flemke

Miro Flemke

Geschäftsführer · Shop & Marketing · Flemke & Pätkau

Baut seit Jahren Print-on-Demand-Shops und Modemarken auf und verantwortet bei Flemke & Pätkau Shop-Aufbau und Marketing.

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